Bei längerer Krankheit oder sehr häufiger Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern ist der Arbeitgeber nach §167 Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, dem Mitarbeiter ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dies erfolgt unter Einbeziehung der zuständigen Interessensvertretung (z. B. Betriebsrat) und nach Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters in einem mehrstufigen Prozess mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters nachhaltig am Arbeitsplatz zu erhalten und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
In mehreren Gesprächsrunden werden dazu Maßnahmen erörtert und vereinbart, die der Arbeitgeber und der Mitarbeiter zu diesem Zweck durchführen. Es gibt hierbei keine standardisierte Vorgehensweise oder einen vorgefertigten Maßnahmenkatalog, jeder Einzelfall ist anders und muss individuell gehandhabt werden, dennoch ist ein strukturierter Ablauf sinnvoll. Dabei können in die Gespräche und Maßnahmen weitere Sozialpartner (Rehabilitationsträger, Integrationsamt, etc.) einbezogen werden. Das Gesetz sieht insbesondere auch die Einbindung des Betriebsarztes vor, denn er kann aus medizinischer Sicht die Maßnahmen vorschlagen und beurteilen, die am Besten zur Vorbeugung von erneuter Arbeitsunfähigkeit geeignet sind.
Unsere Betriebsärzte haben zahlreiche Eingliederungsprozesse nach Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern erfolgreich begleitet. Dabei verstehen wir uns im BEM-Prozess gleichermaßen als Partner der Mitarbeiter wie der Arbeitgeber und zeigen beiden Seiten die aus Sicht eines Arbeitsmediziners sinnvollsten Maßnahmen und Vorgehensweisen auf. In den BEM-Gesprächen ist der Betriebsarzt auf Grund seiner Erfahrung ein wichtiger Ansprechpartner und Begleiter für alle Beteiligten (Mitarbeiter, Arbeitgeber, BEM-Beauftragter, BEM-Verantwortlicher, Sozialpartner etc.).
Die ärztliche Schweigepflicht bleibt dabei in allen Gesprächen stets gewahrt, so dass der Mitarbeiter im Betriebsarzt eine weitere Vertrauensperson findet. Unsere Betriebsärzte verfügen dabei über ein breites Netzwerk zu externen Partnern und können bei Bedarf auf die richtigen Ansprechpartner verweisen, weitere Expertise zum Verfahren hinzuziehen und den Ablauf zielführend koordinieren. Auf diese Weise helfen wir Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern bei der Überwindung von längerer Arbeitsunfähigkeit und einer erfolgreichen Rückkehr an einen Arbeitsplatz.
Eine umfassende Leistungsübersicht finden Sie hier.
Mehr Informationen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) haben wir in diesem Dokument für Sie zusammengestellt.